Urteil vom Amtsgericht Bielefeld - 39 Cs-46 Js 153/11-1113/11

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 123 StGB.


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