Urteil vom Amtsgericht Bielefeld - 412 C 102/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger den mit der Beklagten geschlossenen Leasingvertrag vom 02.09.2011 wirksam widerrufen hat.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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