Urteil vom Amtsgericht Bielefeld - 402 C 124/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 29. 03. 2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.


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