Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 182 M 2612/12

Tenor

Der Widerspruch der Schuldnerin vom 24.10.2012 gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Es wird angeordnet, dass die eidesstattliche Versicherung bereits vor Rechtskraft dieses Beschlusses abzugeben ist.


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