Urteil vom Amtsgericht Bielefeld - 42 C 58/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a ZPO abgesehen.


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