Schlussurteil vom Amtsgericht Bielefeld - 414 C 55/13

Tenor

Die Beklagte wird über die im Teilanerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 11. September 2013 ausgeurteilten 386,70 € hinaus verurteilt, auf diese Summe Zinsen i.H.v. 9,89 % seit dem 03.02.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte S. aus C. i.H.v. 83,54 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet


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