Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 9 Gs-845 Js 1403/13-6560/13

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

Verteidiger:

wird auf den Antrag des Beschuldigten vom 30.07.2013 festgestellt, dass die

Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten am

24.07.2013 rechtswidrig war.


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