Beschluss vom Amtsgericht Bielefeld - 111 VI 129/16

Tenor

In der Nachlassangelegenheit nach dem am 12.02.2016 in Bielefeld verstorbenen türkischen Staatsangehörigen X, geboren in Antakya, Türkei, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Schloß Holte-Stukenbrock, wird der Geschäftswert gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 62.500,00 Euro festgesetzt.


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