Beschluss vom Amtsgericht Blomberg - 3 VI 42/86

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 20.02.1986 auf Erteilung eines Erbscheins, wo-nach sie den Erblasser aufgrund des Erbvertrages vom 12.08.1985 (UR-Nr. 73/85 des Notars G in C) allein beerbt hat, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.


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