Vorbehaltsurteil vom Amtsgericht Bocholt - 4 C 74/02

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klä-gerin 1.406,05 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 562,42 Euro seit dem 07.01.2002, aus 562,42 Euro seit dem 06.02.2002 sowie aus 281,21 Euro seit dem 06.03.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamt-schuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.900,00 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch schriftliche unbedingte und unbe-fristete Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Den Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfah-ren vorbehalten.


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