Urteil vom Amtsgericht Bocholt - 4 C 302/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in

gleicher Höhe leisten.


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