Urteil vom Amtsgericht Bocholt - 13 C 114/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für die Wohnung in der M ,  C, 2. Geschoss rechts, 76 m² groß, bestehend aus 3 Zimmern, von bisher 415,00 € monatlich netto auf nunmehr monatlich 438,52 € netto mit Wirkung ab dem 01.04.2014 zuzustimmen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 43% und der Beklagte zu 57%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,00 €. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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