Urteil vom Amtsgericht Bochum - 70 C 50/05

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100,69 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.12.2004 zu zahlen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Die Darstellung des Tatbestandes entfällt gemäß § 313 a ZPO bei einem Streitwert von 100,69 €.


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