Urteil vom Amtsgericht Bochum - 65 C 579/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für den

Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den

Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise eine Ordnungs-

haft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem

Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen, ohne Zustimmung des Klägers

das nachstehend einkopierte Lichtbildwerk öffentlich zugänglich zu machen,

insbesondere durch Verlinkung der Seite www.strassenkatalog.de mit der

Internetseite „Panoramio“, insbesondere wie unter http://www.strassen-

katalog.de/panoramio/kuenstlerzeche alter fritz herne-wanne,61863712.html             

geschehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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