Urteil vom Amtsgericht Bochum - 63 C 472/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. 

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vor der Vollstreckung leistet.


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