Urteil vom Amtsgericht Bochum - 47 C 466/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.07.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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