Beschluss vom Amtsgericht Bochum - 61 F 153/16

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Vormundschaft beendet ist.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 Euro (§ 42 Abs. 2 und 3 FamGKG)


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