Urteil vom Amtsgericht Bonn - 11 C 463/84

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 380,-- DM vorläufig abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor Einleitung der Zwangsvollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leisten.


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