Urteil vom Amtsgericht Bonn - 18 C 235/97

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

  

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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