Urteil vom Amtsgericht Bonn - 16 C 72/98

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten Abwenden durch Sicherheitsleistung                in Höhe von 1.400,00 DM, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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