Urteil vom Amtsgericht Bonn - 2 C 226/98

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 169,14 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Juni 1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

- ohne Tatbestand gem.§ 313 a ZPO


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.