Urteil vom Amtsgericht Bonn - 12 C 302/98

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 446,02 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.07.1998 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 495 a ZPO.


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