Urteil vom Amtsgericht Bonn - 9 C 382/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 557,31 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 11.08.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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