Urteil vom Amtsgericht Bonn - 9 C 663/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 EUR vorläu-fig abwenden, wenn nicht diese zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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