Urteil vom Amtsgericht Bonn - 15 C 434/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 807,80 Euro

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 18.05.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die

Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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