Urteil vom Amtsgericht Bonn - 13 C 484/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 804,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abwenden, soweit nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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