Urteil vom Amtsgericht Bonn - 116 C 27/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 491,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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