Urteil vom Amtsgericht Bonn - 104 C 593/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen, über Namen und Anschrift des Anschlussinhabers zum 28.03.2006 für die Handy-Nummer XXX.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.