Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 51 Gs 53/09

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der

Q AG, J-Straße, #### O,

Antragstellerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte M, B-Straße, ##### T,

gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts vom ##.10.2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antragstellerin auch Einsicht in sämtliche um Geschäftsgeheimnisse und interne Vorgänge bereinigte in dem Verfahren B#-###/## vom Bundeskartellamt sichergestellte Asservate zu gewähren ist.

Die Kosten des gerichtlichen Entscheidungsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten trägt die Antragstellerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.