Urteil vom Amtsgericht Bonn - 106 C 60/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von weiteren Sachverständigenkosten in Höhe von 209,11 EUR gegenüber dem Sachverständigen Q T, Xstr. ##, ##### X, freizustellen. Die Kos­ten des Rechts­streits hat die Beklagte zu tra­gen.

Die­ses Ur­teil ist vor­läu­fig vollstreck­bar.


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