Urteil vom Amtsgericht Bonn - 111 C 98/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.375,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.09.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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