Urteil vom Amtsgericht Bonn - 105 C 8/13

Tenor

1.      Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.118,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 177,07 EUR zu zahlen.

2.       Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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