Urteil vom Amtsgericht Bonn - 109 C 59/13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin gesamtschuldnerisch 320,92 €, gesamtschuldnerisch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 320,92 € seit dem 03.05.2013, die Beklagte zu 2) darüber hinaus weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 320,92 € vom 11.01.2013 bis zum 02.05.2013 sowie gesamtschuldnerisch 192,90 € außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.

Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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