Urteil vom Amtsgericht Bonn - 101 C 194/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die andauernden Ruhestörungen und Lärmbelästigungen in Form von Schlägen gegen gemeinsame Hauswände und lautstarkes Randalieren in ihrem Haus, unter anderem durch die von der Beklagten betreute Tochter, zu unterlassen.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.