Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 24 M 1113/14

Tenor

wird der Widerspruch des Schuldners vom 08.04.2014 gegen die Eintragungsanordnung  des Obergerichtsvollziehers X vom 01.04.2014, 13 DR II 437/14, zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit dessen Rechtskraft ein.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen