Beschluss vom Amtsgericht Bonn - MH-809-24

Tenor

ln der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von Mehlem Blatt 809 eingetragenen Grundbesitz

Beteiligte:

pp.

wird der von Notar Dr. T T1 am 02.04.2014 gestellte Antrag auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerks Abt. II Nr. 3 kostenpflichtig zurückgewiesen.


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