Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 97 IN 49/15

Tenor

wird der am 31.03.2015 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.


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