Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 114 C 239/15

Tenor

Hinweis: Die Entscheidung wurde durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben, Az.: 2 BvR 1997/15.

wird die Rüge der Klägerseite nach § 321 a ZPO auf deren Kosten zurückgewiesen.


1 2

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.