Urteil vom Amtsgericht Bonn - 103 C 307/15

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 124,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2015 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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