Urteil vom Amtsgericht Bonn - 27 C 160/15

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 18.03.2016 wird aufrecht erhalten, wobei sich seine Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

2.   Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

3.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.