Urteil vom Amtsgericht Bonn - 110 C 50/16

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 2.845,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. 12. 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 12 %, die Beklagte 88%.

3.       Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet


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