Urteil vom Amtsgericht Bonn - 718 OWi 75/24
Tenor
In dem Bußgeldverfahren
pp
wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Bonn
aufgrund der Hauptverhandlung vom 27.05.2024,
an der teilgenommen haben:
pp
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen unzulässigen Rückschnitts einer Hecke innerhalb der Schon- und Setzzeit (39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) zu einer Geldbuße von 75 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
(§§ 49 StVO, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV)
1
Gründe
2Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77 b OWiG abgesehen.
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Referenzen
- §§ 49 StVO, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV 3x (nicht zugeordnet)
- StVG § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit 1x
- StVG § 25 Fahrverbot 1x
- § 77 b OWiG 1x (nicht zugeordnet)