Urteil vom Amtsgericht Bonn - 718 OWi 75/24

Tenor

In dem Bußgeldverfahren

pp

wegen Ordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Bonn

aufgrund der Hauptverhandlung vom 27.05.2024,

an der teilgenommen haben:

pp

für Recht erkannt:

Der Betroffene wird wegen unzulässigen Rückschnitts einer Hecke innerhalb der Schon- und Setzzeit (39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) zu einer Geldbuße von 75 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§§ 49 StVO, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV)


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