Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 19 HRB 27643

Tenor

In der Handelsregistersache

betreffend die im HRB 27643 des Amtsgerichts Bonn eingetragene T mit Sitz in C,

an der neben der Gesellschaft,

des Weiteren beteiligt ist,

pp

wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 21.11.2024 in Bezug auf das Datum des Beschlusses der Zwischenverfügung berichtigt. Der Tenor lautet daher wie folgt:

"Der nicht datierten Beschwerde der Beteiligten, hier eingegangen am 11.11.2024, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.10.2024 wird nicht abgeholfen.

Die Beschwerde wird dem Oberlandesgericht Köln zu Entscheidung vorgelegt."


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