Beschluss vom Amtsgericht Bonn - 19 HRB 27643
Tenor
In der Handelsregistersache
betreffend die im HRB 27643 des Amtsgerichts Bonn eingetragene T mit Sitz in C,
an der neben der Gesellschaft,
des Weiteren beteiligt ist,
pp
wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 21.11.2024 in Bezug auf das Datum des Beschlusses der Zwischenverfügung berichtigt. Der Tenor lautet daher wie folgt:
"Der nicht datierten Beschwerde der Beteiligten, hier eingegangen am 11.11.2024, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 16.10.2024 wird nicht abgeholfen.
Die Beschwerde wird dem Oberlandesgericht Köln zu Entscheidung vorgelegt."
1
Gründe
2Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Bonn wurde am 16.10.2024 unterzeichnet und durch Übergabe an die Geschäftsstelle am selben Tag erlassen, wie sich aus der Akte und dem Urkundenkopf ergibt. Soweit die Beschwerdeführer ein Exemplar zugeschickt bekommen haben, welches unter der Rechtsmittelerklärung das Datum 14.10.2024 enthält, so handelt es sich hierbei nicht um die durch die Abteilungsrichterin entsprechend am 16.10.2024 korrigierte unterzeichnete Ursprungsversion, sondern ein zunächst bei RegisStar unter dem 14.10.2024 abgespeichertes Exemplar. Die Beschwerde der Beschwerdeführer war dementsprechend auch dahingehend auszulegen, dass diese sich gegen den Beschluss vom 16.10.2024 richtet.
3Bonn, den 26.11.2024
Zitiert von
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