Urteil vom Amtsgericht Borken - 15 C 293/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23.09.1999 zu zahlen.

Der Klägerin werden die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten auferlegt. Im übrigen trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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