Anerkenntnisurteil vom Amtsgericht Borken - 15 C 282/02

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 474,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.03.2002 zu zahlen abzüglich am 15.08.2002 gezahlter 474,74 EUR.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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