Urteil vom Amtsgericht Borken - 12 C 16/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 525,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2010 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechts-anwaltskosten der Rechtsanwälte C, C2, in Höhe von 83,54 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 72 % und der Beklagte zu 28 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Der Streitwert wird auf 1.863,42 festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.