Urteil vom Amtsgericht Borken - 13 C 63/12

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 814,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 53 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 47 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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