Urteil vom Amtsgericht Borken - 14 C 6/13

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 06.02.2013 wird in Höhe von 3.850,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2012 sowie weitere 446,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2012 aufrecht erhalten. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.                                                                                   

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.


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