Urteil vom Amtsgericht Bottrop - 20 C 22/12

Tenor

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 27.03.2012 zu TOP 3 d) wird für unwirksam erklärt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.


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