Urteil vom Amtsgericht Bottrop - 8 C 467/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Die Streitverkündete trägt ihre außergerichtlichen Auslagen selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dass die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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